Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in puncto Zahngesundheit nur noch für die Grundversorgung auf. Seit Januar 2005 leisten die Kassen für Zahnersatz so genannte befundbezogene Festzuschüsse. Deren Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und nicht mehr an der Behandlungsmethode. Die Kassen tragen also die Kosten für die Behandlung, die bei einem bestimmten Befund üblich ist. Extras wie Inlays, die Patienten den auffälligen Amalgamfüllungen aus kosmetischen Gründen oft vorziehen, müssen Versicherte selbst bezahlen – wenn sie keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist groß, die Tarife und Leistungen unterscheiden sich mitunter erheblich. Generell müssen Sie jedoch davon ausgehen, dass bereits begonnene oder geplante Behandlungen nicht von der Zusatzversicherung getragen werden.

Achten Sie auch darauf, ob Sie zusätzlich zur Zahnversorgung weitere Leistungen wie die Kostenerstattung für Sehhilfen absichern müssen. Manche Anbieter setzen dies voraus. Informieren Sie sich daher umfassend und lassen Sie sich von einem unserer Experten

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