Wählt man eine 0180-Nummer vom Festnetz aus, so wird man vom betreffenden Anbieter meist genau über die anfallenden Telefongebühren informiert. Anders verhält es sich hingegen bei entsprechenden Telefonaten mit dem Mobiltelefon. Doch seit 1. März 2010 haben sich hier verbrauchergünstige Änderungen ergeben.
0180 Gebührenobergrenze herabgesetzt – Hinweispflicht verändert
Während bislang der Hinweis „Anruf vom Handy deutlich teurer“ hinsichtlich der anfallenden Gebühren bei Wahl einer 0180-Nummer ausgereicht hat, müssen nun konkrete Aussagen bezüglich der Kosten gemacht werden. Zudem reduziert sich die zulässige Gebührenobergrenze bei Anrufen vom Mobiltelefon aus: Maximal 42 Cent werden seit 1. März fällig.
Die Ziffer nach der Vorwahl entscheidet über die Handykosten
0180-Nummern werden insbesondere bei Service-Hotlines verwendet. Unternehmen und Anrufer teilen sich dabei die anfallenden Gebühren. Entgegen der weitläufigen Meinung hängen die Gebühren nicht von der 0180-Vorwahl ab, sondern von der Folgeziffer. Eine 1 steht demzufolge für 4 Cent pro Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom, eine 5 für 14 Cent. Dahingegen stehen 2 und 4 als Ziffern hinter der Vorwahl für feste Pauschalbeträge von 6 bzw. 20 Cent pro Anruf.
Mehr finanzielle Sicherheit für Handy-Nutzer
In der Vergangenheit waren schnell einmal ein Euro pro Minute und mehr fällig, wenn man mit dem Handy eine 0180-Nummer gewählt hatte. Nun können Verbraucher sicher sein, dass sie sich mit einem solchen Anruf nicht in Unkosten stürzen müssen.
Hallo,
die Kostensenkung gilt aber nur für die innerhalb Deutschland getätigten Anrufe. Über die Kosten bei Anrufen vom Handy zu deutschen 0180-Nummern aus dem Ausland sind mir keine Infos bekannt. Gibt es da eine Quelle?
Gruß, Andreas