Mobilfunkanbieter müssen ein bestehendes Restguthaben nach Kündigung des Vertrages ohne die Erhebung von Gebühren zurückerstatten. Das wurde in einem kürzlich stattfindenden Verfahren gegen den Prepaid-Anbieter „klarmobil“ entschieden. Klarmobil erhob in der Vergangenheit für die Auszahlung von Restguthaben eine Gebühr von 6 Euro, Mahnungen wurden mit 9,95 Euro beaufschlagt und zurückgegebene Lastschriften kosteten den Kunden sogar 19,95 Euro.
Das Landgericht Kiel kritisierte die erhobenen Gebühren des Prepaid-Dienstleisters scharf und erklärte alle drei für unwirksam. Als Grund für die Zurückweisung wurde angegeben, dass die Gebühren zu hoch sind, Personalkosten enthielten und Aufwandskosten für gesetzlich verpflichtete Leistungen auf den Kunden abwälzen sollten.
Das Landgericht Kiel erklärte zusätzlich eine Klausel von „klarmobil“ für ungültig, die besagt, dass Preisänderungen auch nachträglich an den Kunden weitergegeben werden dürfen. Weil der Umfang dieser Preisänderungen nicht begrenzt wurde und auch keine Gründe dafür genannt werden müssen, entschieden die Richter, dass diese Klausel für den Kunden unzumutbar ist.
Das Verfahren gehört zu einer Serie von Abmahnungen und Klagen, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht wurden. Die Verbraucherschützer haben über 200 verbraucherfeindliche Klauseln in den Verträgen der Prepaid-Anbieter entdeckt. Für etwa 100 dieser Klauseln wurden bereits Unterlassungserklärungen erwirkt. Das gesamte Urteil ist einsehbar unter dem Az: 18 O 243/10, LG Kiel vom 17.03.2011.