Wie die Ergebnisse einer aktuellen Befragung zeigen, schreckt das eingeführte Handy-Verbot am Steuer wohl nicht genügend ab: Nur 52 Prozent der Autofahrer geben an, auf das Telefonieren im Fahrzeug komplett zu verzichten.
Recht
Telefonanschluss darf nicht wegen offener Rechnung gesperrt werden
Der Telefonanschluss darf seitens des Anbieters nicht einfach gesperrt werden, weil der Kunde einen Teil seiner Telefonrechnung nicht bezahlt. So entschied nun das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) in seinem Urteil vom 6. Oktober 2011.
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T-Mobile Prepaid Xtra nicht aufladen: Kündigung angedroht
Mit einer fragwürdigen Methode macht derzeit die Telekom von sich reden. Um den Umsatz zu steigern, hat der Telefondienstleister jetzt seine Prepaid-Kunden in Augenschein genommen und setzt diese unter Druck. Wer seine Prepaidkarte von T-Mobile seit längerer Zeit nicht aufgeladen hat, bekommt per Post einen Brief der Mobilfunktochter mit der Aufforderung dies nachzuholen, weil ansonsten eine Kündigung drohe.
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Prepaid Restguthaben: Anbieter müssen Guthaben auszahlen
Mobilfunkanbieter müssen ein bestehendes Restguthaben nach Kündigung des Vertrages ohne die Erhebung von Gebühren zurückerstatten. Das wurde in einem kürzlich stattfindenden Verfahren gegen den Prepaid-Anbieter „klarmobil“ entschieden. Klarmobil erhob in der Vergangenheit für die Auszahlung von Restguthaben eine Gebühr von 6 Euro, Mahnungen wurden mit 9,95 Euro beaufschlagt und zurückgegebene Lastschriften kosteten den Kunden sogar 19,95 Euro.
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