Private Krankenversicherung Vergleich

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Private Krankenversicherung: Vorteile und Voraussetzungen

Ganz allgemein sichert eine Krankenversicherung das Vermögen des Versicherten gegen gesundheitliche Risiken – vor allem gegen aus Krankheiten und/oder Unfällen resultierende Kosten – ab, welche das Vermögen des Versicherten gefährden könnten.
Die Private Krankenversicherung (PKV) stellt das privatwirtschaftliche Pendant zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar.

Personen, die sich in der Privaten Krankenversicherung versichern lassen wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal darf für die Person keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Dies bedeutet, dass die Person zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören muss, bevor sie wahlweise in die PKV eintreten darf:

  • Beamte,
  • Selbständige,
  • Freiberufler, sowie
  • Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Diese jedes Jahr in ihrer Höhe an die Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasste Grenze gibt an, ab welchem Einkommen für Arbeitnehmer keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Allerdings muss diese Grenze an drei hintereinander folgenden Jahren überschritten werden, damit der Arbeitnehmer auch tatsächlich darüber entscheiden kann, ob er sich in der Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchte. Seit dem 1. Januar 2003 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß dem Beitragssatzsicherungsgesetz in die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze unterteilt.

Um den Kreis der Versicherten deutlich zu erweitern, wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2002 auf 2003 um satte 13,3% auf 45.900 Euro angehoben. Damit diejenigen in der Privaten Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer, die aufgrund dieser extremen Steigerung zwangsweise in die Gesetzliche Krankenversicherung hätten zurückwechseln müssen, nicht benachteiligt werden, wurde die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Diese gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 in der Privaten Krankversicherung vollversichert waren. 2010 wird die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.950 Euro, die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 45.000 Euro taxiert.

Der Hauptvorteil der Privaten Krankversicherung besteht in der Berechnung der Beitragshöhe, die sich nicht nach dem Einkommen des Versicherten richtet wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern rein nach dem Alter, dem allgemeinen Gesundheitszustand, sowie dem gewünschten Leistungsspektrum des Versicherungsnehmers.

Der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherungen variiert ganz erheblich, ein Private Krankenversicherung Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

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